Definitionen der “K2”-Indikatoren für das Monitoring von häuslicher Gewalt in der Schweiz

Gewaltindikatoren “K2”

KidsToo hat seine “K2”-Indikatoren definiert, um verschiedene Aspekte häuslicher Gewalt zu messen und Vergleiche mit den offiziellen Indikatoren anzustellen, die sich mit Gewalt im Allgemeinen und häuslicher Gewalt im Besonderen befassen.

Die Agenda 2030 der Vereinten Nationen bildet seit 2015 den globalen Referenzrahmen, der die Maßnahmen der Länder im Bereich der nachhaltigen Entwicklung leitet. Sie umfasst 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs), die in 169 Zielvorgaben unterteilt sind. Diese Ziele werden auf den Schweizer Kontext übertragen und mithilfe von 85 Indikatoren gemessen.

Für die Schweiz ist das Bundesamt für Statistik (BFS) für das Indikatorensystem MONET 2030 verantwortlich. Das System bietet einen Überblick über die nachhaltige Entwicklung in der Schweiz und veranschaulicht die Fortschritte bei der Erreichung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Agenda 2030 der Vereinten Nationen sowie in Bezug auf bestimmte, für die Schweiz spezifische Themen. Das System besteht aus über 100 Indikatoren, die die drei Dimensionen Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft betreffen, und ist nach den 17 SDGs gegliedert.

Unter diesen Indikatoren gibt es zwei, die Gewalt messen:

  • SDG 5.2 für häusliche Gewalt.
  • SDG 16.1 für Gewaltdelikte.

Beide Indikatoren geben auch die Verteilung nach Geschlecht an.

Aus der Perspektive der häuslichen Gewalt weisen diese Indikatoren Konstruktionsfehler auf.

Das BFS erklärt, dass der Indikator SDG 5.2 international nicht vergleichbar ist. Zu 16.1 führt das BFS aus: “Kriminalitätsindikatoren sind im internationalen Vergleich nur von begrenztem Wert, da die Bandbreite der berücksichtigten strafbaren Handlungen, ihre Definition (gemäss den nationalen Strafgesetzbüchern), die Erhebungsmethoden und die Qualität der Daten von Land zu Land unterschiedlich sind, ebenso wie die Bereitschaft der Bevölkerung, Straftaten anzuzeigen”.

Indikatoren SDG 5.2-K2.0 und SDG 5.2-K2.1

Die offiziellen Indikatoren “Häusliche Gewalt” berücksichtigen Vergewaltigung nicht. Diese Entscheidung wirkt sich negativ auf den Indikator selbst aus, da er aufgrund der geringen Anzahl von Fällen nach Ansicht des BFS selbst nicht interpretiert werden kann. Da es sich bei den Opfern von Vergewaltigungen hauptsächlich um Frauen handelt, verringert sich durch die Nichtberücksichtigung der Anteil der Frauen, die Opfer schwerer häuslicher Gewalt geworden sind, und es kann nicht überprüft werden, ob das Ziel, alle Formen von Gewalt gegen Frauen zu verringern, erreicht wurde.

Für den Indikator SDG 5.2-K2.0 die Anzahl der Opfer von durchgeführten oder versuchten Straftaten der berücksichtigten Artikel des Strafgesetzbuches sowie Vergewaltigung.

Für den Indikator SDG 5.2-K2.1 wird die Anzahl der Opfer aller Straftaten, die vom BFS als schwere häusliche Gewalt eingestuft werden, PLUS sexuelle Handlungen an Kindern berücksichtigt.

Indikator SDG 5.6-K2.0

Psychische Gewaltdelikte sind Straftaten, die vom BFS als weniger schwerwiegend eingestuft werden (z. B. Beleidigungen, Drohungen). Dennoch verursachen sie großes Leid. Da die Entscheidung, solche Straftaten anzuzeigen, von Fall zu Fall sehr unterschiedlich ausfällt, erreicht die verdeckte Kriminalität ein hohes Niveau. Das Verhalten der Opfer – ihre Bereitschaft, Anzeige zu erstatten – spielt bei psychischer Gewalt eine größere Rolle als bei schwerer Gewalt.

Es gibt keinen offiziellen Indikator, um die Entwicklung der psychischen Gewalt zu messen, weder insgesamt noch im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt.

Der Indikator SDG 5.6-K2.0 gibt die Anzahl der polizeilich registrierten Opfer von psychischer Gewalt im häuslichen Umfeld an. Ein Rückgang des Indikators geht also in Richtung einer nachhaltigen Entwicklung.

Indikatoren SDG 16.1-K2.0 und SDG 16.1-K2.1

Der offizielle Indikator SDG 16.1 berücksichtigt alle Opfer von vollzogener Gewalt für eine Reihe von Artikeln des Strafgesetzbuches. Er bezieht sowohl Opfer von häuslicher Gewalt als auch andere Opfer mit ein. Mit den Indikatoren ODD 16.1-K2.0 und ODD 16.1-K2.1 wird das Ziel verfolgt, einen Indikator zu haben, der nur schwere “nicht häusliche” Gewalt, sozusagen öffentlich/sichtbar/auf der Straße, zeigt. Dies ermöglicht es, die relative Bedeutung dieser schweren Gewalt im Vergleich zur äquivalenten häuslichen Gewalt sowohl in Bezug auf die Anzahl der geschädigten Personen als auch in Bezug auf den Anteil der Frauen aufzuzeigen.

Viktimisierungsindikator K2.0

Bei häuslicher Gewalt erleidet ein Opfer verschiedene Arten von Straftaten, und einige Straftaten werden vom mutmaßlichen Täter wiederholt. Diese verschiedenen Straftaten und ihre Wiederholung erhöhen den Grad des Leidens des Opfers. Der Viktimisierungsindikator kann nur global berechnet werden. Für eine Berechnung nach Geschlecht oder Art der Beziehung zwischen Opfer und Täter fehlen die notwendigen Informationen.

Umgriffsindikator K2.0

Die Wiederholung von Straftaten ist ein Merkmal systematischer Gewalt, während “reine” punktuelle Gewalt einmalig ist (sein sollte). Die Bedeutung systematischer Gewalt bei Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt kann willkürlich angenähert werden, indem man die Anzahl der mehrfachen Straftaten mit der Gesamtzahl der einmaligen Straftaten vergleicht. Der Indikator der Einflussnahme kann nur global berechnet werden. Für eine Berechnung nach Geschlecht oder Art der Beziehung zwischen Opfer und Täter fehlen die notwendigen Informationen.

K2-Indikatoren, Definitionen

Die Definition der Gewaltindikatoren “K2”.

Ausgabe 2022 (FR, DE)

Ausgabe 2021 (FR)

 

Berücksichtigung von Artikeln des Strafgesetzbuches

Häusliche Gewalt umfasst alle Akte körperlicher, sexueller, psychologischer oder wirtschaftlicher Gewalt innerhalb der Familie und betrifft alle Menschen unabhängig von Geschlecht und Alter.

Für jede dieser verschiedenen Formen von Gewalt werden bestimmte Artikel des Strafgesetzbuches (StGB) herangezogen, um zu definieren, ob eine Straftat in eine Statistik oder einen Indikator aufgenommen wird oder nicht.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) unterscheidet auch zwischen schwerer und mittelschwerer Gewalt. Innerhalb des BFS existieren gleichzeitig verschiedene Definitionen von schwerer Gewalt, die auf unterschiedliche Indikatoren oder Statistiken angewendet werden. Ob eine Straftat, die einem Artikel des StGB entspricht, berücksichtigt oder nicht berücksichtigt wird, hat einen direkten Einfluss auf die veröffentlichte Statistik oder den Indikator.

Die Stiftung hat die verschiedenen Artikel des Strafgesetzbuches, die im Rahmen der offiziellen Gewaltindikatoren berücksichtigt wurden, sowie ihre eigenen “K2”-Indikatoren erfasst.

Eine Zusammenfassung ist hier zu finden (FR, DE).