Centre de consultation LAVI, Lausanne

Jede Person, die durch eine Gewalttat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, kann nach dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) Hilfe erhalten, unabhängig davon, ob der Täter entdeckt wurde oder nicht oder ob er sich schuldhaft verhalten hat oder nicht.

Ehepartner, Kinder, Vater und Mutter sowie andere Personen, die mit dem Opfer in ähnlicher Weise verbunden sind, gelten als indirekte Opfer im Sinne desselben Gesetzes und erhalten ebenfalls Hilfe von den OHG-Stellen.

Dieses Gesetz stärkt die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Um die Dienste einer OHG-Stelle in Anspruch zu nehmen, muss keine Strafanzeige erstattet werden.

Adresse:
Centre LAVI Lausanne
Rue du Grand-Pont 2bis
1003 Lausanne

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