Die Polizeiliche Kriminalstatistik
2009 bis 2023 aus einem anderen Blickwinkel
Der von KidsToo erstellte Bericht ist hier abrufbar.
Das Wichtigste in Kürze
Häusliche Gewalt
Jahr für Jahr zeigen die uns zur Verfügung stehenden Daten, dass häusliche Gewalt nach wie vor eine geschlechtsspezifische Angelegenheit ist. Frauen sind die Hauptopfer (Geschädigte) und die Straftaten werden hauptsächlich von Männern begangen. Die Nationalität der Frauen (Schweizerinnen oder Ausländerinnen) hat kaum einen Einfluss, weder in Bezug auf die Geschädigten noch hinsichtlich der beschuldigten Personen.
Die offiziellen Indikatoren befassen sich nur mit Gewalt, die als schwerwiegend definiert ist. Für “nicht schwere” Gewalt gibt es keinen eigenen Indikator.
Schwere Gewalt
Aus der Erkenntnis heraus, dass die offiziellen Indikatoren dem gesellschaftlichen Problem der häuslichen Gewalt nicht gerecht werden, hat die Stiftung KidsToo Indikatoren entwickelt, welche in den aktuellen Versionen:
- die Zahl der Opfer schwerer häuslicher Gewalt (von offiziell 118 im Jahr 2022 auf 1.400 gemäss K2.1 im Jahr 2024) mehr als verzehnfacht und
- den Anteil der Frauen, die Opfer dieser Gewalt werden, auf 85% erhöhen (von offiziell 63% im Jahr 2022 auf 85% laut K2.1 im Jahr 2023).
Die Nationalität (Schweizerinnen oder Ausländerinnen) der geschädigten Frauen hat wenig Einfluss auf den Anteil der Frauen, die wegen schwerer Gewalt geschädigt oder beschuldigt wurden. Geschädigte Ausländerinnen sind relativ gesehen etwas häufiger Opfer als Schweizerinnen, während bei den beschuldigten Personen Schweizerinnen relativ gesehen etwas öfter beschuldigt sind als Ausländerinnen.
«Nicht schwere » Gewalt
Die Zahl der geschädigten Personen verzeichnet seit 2011 eine steigende Tendenz. Seit 2019 liegt sie bei 17’000 bis 18’000 Personen. Der Anteil der Frauen ist seit 2011 zwar rückläufig, liegt aber immer noch bei fast 75%. Wie bei der schweren Gewalt hat die Nationalität der Frauen (Schweizerinnen oder Ausländerinnen) wenig Einfluss auf den Anteil der Frauen, die in Bezug auf <schwere Gewalt geschädigt oder beschuldigt werden.
Psychische Gewalt
Die Zahl der geschädigten Personen von psychischen Gewaltdelikten gemäss SDG 5-6-K2 steigt stetig an. Zwischen 2011 und 2023 stieg sie von ca. 7’000 auf rund 9’500 an. Der Anteil weiblicher Geschädigten ist im gleichen Zeitraum von 81% auf 76% leicht gesunken.
Häusliche Gewalt vs. “nicht häusliche” Gewalt
Straftaten, die in beiden Gewaltumfeldern vorkommen
Die Zahl der weiblichen Opfer häuslicher Gewalt (13’984 im Jahr 2023) ist etwas geringer als die Zahl weiblicher Opfer “nicht häuslicher” Gewalt (15’123 im Jahr 2023). Wird jedoch die zusätzliche Schwierigkeit[1] für Opfer häuslicher Gewalt berücksichtigt, Anzeige zu erstatten (Faktor von rund 3), wird schliesslich eine Zahl weiblicher Opfer von häuslicher Gewalt (mehr als 42’000 im Jahr 2023) erreicht, welche im Vergleich zu jener weiblichen Opfern “nicht häuslicher Gewalt” bei weitem übersteigt.
Schwere Gewalt
- Schwere “nicht häusliche” Gewalt ist ebenfalls eine geschlechtsspezifische Gewalt, jedoch in geringerem Masse als schwere häusliche Gewalt.
- Der Anteil der geschädigten Frauen sinkt von 80-90% im familiären Umfeld auf 60-70% für schwere “nicht häusliche” Gewalt (58% im Jahr 2023).
- Der Anteil der Frauen, die wegen schwerer Gewalt im häuslichen und “nicht häuslichen” Bereich beschuldigt wurden, liegt unter 10%.
- Der Anteil der Frauen, denen schwere häusliche Gewalt im “nicht häuslichen” Umfeld vorgeworfen wird, ist etwa halb so hoch wie bei schwerer häuslicher Gewalt.
Psychische Gewalt
Während psychische häusliche Gewalt mit 75 – 80% geschädigten Frauen durchaus eine geschlechtsspezifische Gewalt ist, ist die “nicht häusliche” Gewalt es für Frauen nicht. Der Anteil der geschädigten Frauen beträgt in diesem Fall “lediglich” rund 35 – 40%. In Bezug auf die Zahl der geschädigten Personen ist die Zahl der Frauen im “nicht häuslichen” Bereich etwas höher als die ihrer “häuslichen” Kolleginnen (ca. 0-20% mehr).
Siehe die Berichte der Stiftung “Die Opferhilfestatistik aus einem anderen Blickwinkel” und “Die Schwierigkeit, nach Strafart eine Anzeige zu erstatten, aus einem anderen Blickwinkel. Einfluss des Alters, des Geschlechts der Tatperson und ihrer Beziehung zum Opfer ” verfügbar unter https://www.kidstoo.ch/de/nos-publications/publications-internes/ofs-spc/
“Jetzt schlagen auch die Frauen zu. 2022 gab es im häuslichen Umfeld fast gleich viele versuchte Tötunsdelikte an Männern wie an Frauen.”
Der Artikel von Mirko Plüss
Die Reaktion von KidsToo
“Lorsque ma fille revient de chez son père, elle ne veut rien me dire sur son séjour chez lui. Pourquoi?”
L’éclairage de Jon Schmidt, thérapeute de famille.
La réaction de KidsToo.
Machbarkeitsstudie – Fortsetzung
Die deutsche Version ist hier.
Der Stiftungsrat beschloss, zwei Vorschläge von Social Insight (SI) und den Stakeholdern der Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen:
Kosten im Bereich Besuchsrecht/Obhut, Regelungen und Durchsetzung
Das Thema bietet sich gemäss befragten Expert*innen an, da im Bereich «Besuchsrecht» häufig grosse Probleme beobachtet werden und erhebliche Kosten entstehen; dies nochmals verstärkt, wenn die Gewalt in der Beziehung der Eltern nach der Trennung trotzdem an dauert.
Budgeting-Studie
Eine Studie, die den Budgetierungsansatz verwendet, wäre in der Schweiz ein Novum; eine Expertin machte SI auf diesen Ansatz aufmerksam. Laut den gesammelten Informationen gibt es keine
in Europa noch keine derartigen Studien, das Thema wird eher im Globalen Süden behandelt. Eine solche Studie wäre daher ein innovativer Ansatz.
Voraussetzung für die Durchführung einer solchen Studie ist, dass die Faktoren, die als wichtig für den Erfolg einer Kostenstudie identifiziert wurden, erfüllt sind.
Historischer Hintergrund des Projekts
November 2022
Die Stiftung und das Social-Insight-Team werden sich Anfang 2023 treffen, um zu besprechen, welche Option schnell und zu vertretbaren Kosten umgesetzt werden kann.
Bei diesem Treffen soll auch ein alternativer Vorschlag ausgewählt werden, eine Option, deren Umsetzung sicherlich mehr Zeit, Beteiligte und damit auch mehr Geld erfordern wird.