Das Frauenhaus beider Basel ist die wichtigste Einrichtung in der Region für gewaltbetroffene Frauen mit oder ohne Kinder. Der Standort ist aus Sicherheitsgründen nicht öffentlich bekannt.

Unter 061 681 66 33 ist das Frauenhaus Tag und Nacht erreichbar. Eine telefonische Beratung ist immer möglich, ist vertraulich und verpflichtet zu nichts. Weitere Informationen finden Sie unter: www.frauenhaus-basel.ch. Die Website ist in vielen Sprachen.

Adresse: Postfach, 4002 Basel

 

 

Den Betroffenen bieten wir Zuhören, Informationen und Unterstützung an.
Unsere Organisation verfügt ebenfalls über ein Frauenhaus für Frauen und ihre Kinder, welche Sicherheit brauchen.

Adresse:
Rue de Lausanne 91
Case postale 538
1701 Fribourg

Jede Person, die durch eine Gewalttat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, kann nach dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) Hilfe erhalten, unabhängig davon, ob der Täter entdeckt wurde oder nicht oder ob er sich schuldhaft verhalten hat oder nicht.

Ehepartner, Kinder, Vater und Mutter sowie andere Personen, die mit dem Opfer in ähnlicher Weise verbunden sind, gelten als indirekte Opfer im Sinne desselben Gesetzes und erhalten ebenfalls Hilfe von den OHG-Stellen.

Dieses Gesetz stärkt die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Um die Dienste einer OHG-Stelle in Anspruch zu nehmen, muss keine Strafanzeige erstattet werden.

Adresse:
Centre LAVI Yverdon
Rue de la Plaine 2
1400 Yverdon-les-Bains