📬 Newsletter février 2026 – “Paroles, paroles…”

La chanson de Dalida avec Alain Delon dénonçait l’écart entre les promesses et la réalité.

En 2026, face à la mise en œuvre de la Convention d’Istanbul pour protéger les enfants exposés à la violence domestique, le sentiment est le même :

Des déclarations.
Des engagements.
Des rapports.
Des standards.

Mais pour les enfants exposés à la violence dans le couple parental ?
Trop souvent, des paroles.

Dans cette nouvelle newsletter, nous analysons notamment :

🔎 Le postulat de Jessica Jaccoud demandant la mise en œuvre effective de l’art. 31 de la Convention d’Istanbul
📄 Les rapports d’expert·e·s successifs restés sans suite concrète
⚖️ Les enjeux du débat parlementaire à venir
📚 Notre étude basée sur des cas réels, montrant que la violence est encore trop souvent minimisée dans les décisions de garde et de droit de visite

👉 À lire ici : https://www.kidstoo.ch/app/uploads/K2NL_202602_FR.pdf

Version DE : https://www.kidstoo.ch/app/uploads/K2NL_202602_DE.pdf

📬 KidsToo-Newsletter – Januar 2026

Zu Beginn des neuen Jahres lädt er dazu ein, einen Schritt zurückzutreten und die Tradition der guten Vorsätze zu hinterfragen. Was bedeuten sie wirklich, wenn es darum geht, häusliche Gewalt zu bekämpfen und Kinder sowie Opfer-Überlebende nachhaltig zu schützen?

👉 Inhaltlich geht es unter anderem um:

• Januar, die Zeit der guten Vorsätze
Und nun… ? KidsToo… ?
• Kater und übermäßiges Essen 2025
• Die Vorsätze für 2026

📖 Hier lesen: https://www.kidstoo.ch/app/uploads/K2NL_202601_DE.pdf 

Wir wünschen Ihnen eine anregende Lektüre und danken Ihnen bereits im Voraus für Ihr Feedback, Ihre Anmerkungen und das Teilen dieser Inhalte.

📢 Art. 55a StGB: gedacht als Schutz – in der Realität wirkt er zum Nachteil der Opfer

Der Artikel 55a des Strafgesetzbuches, eingeführt und 2020 revidiert, sollte eigentlich den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt stärken.
Doch wenn man die Mechanismen häuslicher Gewalt kennt, wird schnell klar: Dieser Artikel erzielt das Gegenteil. Er eröffnet Täter*innen Möglichkeiten, Verfahren ohne echte Konsequenzen zu verlassen – und das selbst nach der Reform von 2020.

Genau dies analysieren wir ausführlich in der KidsToo-Newsletter – November 2025, der letzten Ausgabe des Jahres.

👉 Inhalt dieser Ausgabe:
• Wie Art. 55a StGB die Realität häuslicher Gewalt leugnet
• Warum er die Zwangskontrolle vollständig ignoriert
• Weshalb seine Anwendung im Widerspruch zur Istanbul-Konvention steht – insbesondere im Hinblick auf Kinder als Mitopfer
• Eine klare Übersicht über die mit häuslicher Gewalt verbundenen Straftatbestände im StGB
• Die problematischen Folgen: illusorische Stabilisierung, erleichterte Einstellung von Verfahren, fehlende Berücksichtigung von Gewaltmustern

📄 Newsletter lesen: https://www.kidstoo.ch/app/uploads/K2NL_202511_DE.pdff

🚗 Via sicura hat Leben auf unseren Straßen gerettet.
🏠 Und was, wenn wir dieselbe Logik auf unsere Haushalte anwenden würden?

Die Schweiz hat bewiesen, dass sie ein komplexes Problem wie die Verkehrssicherheit in einen kollektiven Erfolg verwandeln kann.
Doch zu Hause nimmt die häusliche Gewalt weiter zu.

In seinem neuesten Newsletter untersucht KidsToo, wie man sich von Via sicura inspirieren lassen kann, um ein „Domum sicurum“ zu schaffen – einen Ort, an dem endlich jeder zu Hause sicher ist.

👉 Inhalt:
• Ist das eigene Zuhause in der Schweiz ein sicherer Ort?
• Via sicura – ein Erfolgsmodell in Prävention und Kontrolle
• Welche Maßnahmen sich auf ein „Domum sicurum“ übertragen lassen:
 o Verhinderung von Rückfällen und besserer Schutz der Opfer
 o Strikte Anwendung der bestehenden Regeln
 o Ahndung schwerer Delikte
 o Angepasste gerichtliche und soziale „Infrastrukturen“
 o Verbesserung der Statistik und der Fallnachverfolgung
KidsToo – what’s new?
 o SUPSI-Studie über Kinder, die häuslicher Gewalt ausgesetzt sind
 o Argumentarium gegen das geteilte Sorgerecht als Standardlösung
 o Neue Berichte zu Kinderschutz und häuslicher Gewalt (2009–2024)

📖 Hier lesen: https://www.kidstoo.ch/app/uploads/K2NL_202510_DE.pdf

Die neueste Ausgabe unseres Newsletters ist online.

Zwangskontrolle: Eine Schätzung der Opferzahl aus der PKS.

Zwangskontrolle: Was’n das? Aber ich habe von Narzisstische Perversion gehört!

Die Titel dieser Ausgabe:
🔹 Zahlen zu häuslicher und ehelicher Gewalt
🔹 Angezeigte Gewalt
🔹 Geschätzte Gewalt

🔹 Opfer von Zwangskontrolle
🔹 Der Fall Schottland
🔹 Gesamtschätzung in der Schweiz
🔹 Auswirkungen des Geschlechts der geschädigten Person und der Art ihrer Beziehung zum Täter

🔹 Empfehlungen

👉 Lesen und teilen: https://www.kidstoo.ch/app/uploads/K2NL_202508_DE.pdf

Ihr Feedback, Ihre Anmerkungen und Ihr Austausch sind immer willkommen!
🧡 Vielen Dank für Ihr Engagement an unserer Seite.

📣 𝗡𝗲𝘄𝘀𝗹𝗲𝘁𝘁𝗲𝗿 𝗞𝗶𝗱𝘀𝗧𝗼𝗼 – 𝗝𝘂li 𝟮𝟬𝟮𝟱

„Versteckt diese Zwangskontrolle, die ich nicht sehen darf!“



Auf dem Programm dieser Ausgabe :
🔹 Molière und der Bundesrat
🔹 Zwangskontrolle : Vergleiche zwischen Schottland, Australien (Queensland) und der Schweiz
🔹Analyse des Schweizer Rechts: Strafgesetzbuch, Zivilgesetzbuch und Familienrecht
🔹 Ein Vorschlag: Auf dem Weg zu einer “Via sicura” für den Familienwohnsitz ? Eine “Domum sicurum” ?
🔹 Empfohlene Lektüre
🔹 KidsToo – was gibt es Neues?



📄 Hier lesen : https://www.kidstoo.ch/app/uploads/K2NL_202507_DE.pdf



Ihre Rückmeldungen, Anmerkungen und Beiträge sind jederzeit willkommen!
🧡 Vielen Dank für Ihr Engagement an unserer Seite.

Die neueste Ausgabe unseres Newsletters ist online.

Zwangskontrolle: Was’n das? Aber ich habe von Narzisstische Perversion gehört!

Inhalt dieser Ausgabe:

👉 Lesen, teilen und diskutieren: https://www.kidstoo.ch/app/uploads/K2NL_202505_DE.pdf

Le terme “homicide” vient du latin homo, qui signifie “homme” au sens générique. Pourtant, toutes les victimes ne sont pas des hommes. Dans la version allemande du Code pénal suisse, on parle de Tötung (mise à mort), une approche neutre qui pourrait inspirer une réforme. 

➡️ Pourquoi ne pas adopter une terminologie plus inclusive ? 
➡️ Comment mieux protéger les victimes de violences liées au genre ? 

Une proposition : intégrer un article 112a pour reconnaître explicitement ces crimes et éviter les réductions de peine injustifiées. 

Découvrez notre dernière newsletter sur le sujet: https://www.kidstoo.ch/feminicide-humanicide-genricide/ 

Version DE: https://www.kidstoo.ch/de/feminizid-humanizid-genozid/

Der November-Newsletter ist hier erhältlich

1’329 oder mehr als 93’000 minderjährige Opfer im Jahr 2023?

Laut der polizeilichen Kriminalstatistik gab es im Jahr 2023 1’329 minderjährige Opfer. Eine Zahl, die sich seit 2009 (513) fast verdreifacht hat.

Aber wenn:
Berücksichtigt man die Kinder, die sich in einem Haushalt befinden, in dem die Polizei wegen häuslicher Gewalt einschreitet, so beläuft sich die Zahl der Kinder auf über 6.600.
Wir verwenden unsere Schätzung der Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt, die Zahl der Kinder, die Opfer sind, liegt dann zwischen 20.000 und 36.600.
Wir beziehen uns auf die 12-Monats-Prävalenz von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt aus einer 2023 veröffentlichten Studie, die Zahl der minderjährigen Opfer läge dann bei über 62’000.
Wenn man die soziale und wirtschaftliche Gewalt aus dieser Studie mit einbezieht, liegt die Zahl der minderjährigen Opfer bei über 93’000!

Kinder als institutionelle Opfer?

Wie Erwachsene sind auch ein Teil dieser Kinder Opfer von Institutionen, sowohl von eidgenössischen als auch von kantonalen, von straf- als auch von zivilrechtlichen.
Auf strafrechtlicher Ebene gibt es keinen speziellen Artikel zu häuslicher Gewalt. Der Bundesrat ist zwar der Meinung, dass häusliche Gewalt entschieden bekämpft werden muss, hat aber vor kurzem von einer solchen Ergänzung abgeraten.
Sondern häusliche Gewalt wird jedoch nicht nur durch die oben genannten einzelnen, punktuellen Verhaltensweisen ausgeübt. In ihrer “letzten” Form vor dem Feminizid/Tötungsdelikt wird häusliche Gewalt nicht mehr durch einzelne Handlungen ausgeübt, sondern nach einem fortlaufenden System, das gemeinhin als Zwangskontrolle bezeichnet wird.

Bei der zwangsweisen Kontrolle werden hauptsächlich Mittel eingesetzt, die strafrechtlich nicht berücksichtigt werden. Diese Kontrollhandlungen scheinen, wenn man sie einzeln betrachtet, harmlos, akzeptabel oder sozial normal zu sein. Dieses System wird vom Täter tagtäglich gegenüber seinem (Ehe- )- Partner und den Kindern eingesetzt, um sich die Kontrolle zu sichern. Es versetzt die Opfer in einen Zustand ständiger Anspannung und beeinträchtigt seine Freiheit. Der Täter wird zur wichtigsten Person für das Opfer und die Kinder. Er verletzt die Grundrechte des Opfers.

Zu diesen Kontrollhandlungen gehören:
– Kontrolle darüber, welche Aufgaben im Haushalt zu erledigen sind, wie sie zu erledigen sind und zu welchen Zeiten sie zu erledigen sind.
– Fixer Zeitplan betreffend den Tagesablauf..
– Das Auferlegen von Kleidung, Frisur und/oder Make-up bei Ausflügen.
– Die Kontrolle und/oder Aneignung der Ressourcen oder des Vermögens des Opfers.
– Ausflüge sind genehmigungspflichtig (oder auch nicht), der Täter kann die Anwesenheit des Opfers erzwingen.
– Von Kontakten mit Freunden oder der Familie wird “abgeraten”, um das Opfer vom sozialen Umfeld zu deprivieren.
– Häufige Kontakte werden vorgeschrieben, um herauszufinden, wo sich das Opfer aufhält (per Telefon oder Video) und ob es den Zeitplan eingehalten hat.
– Äußerungen im Zusammenhang mit Eifersucht (der Täter glaubt, dass das Opfer ihn ständig betrügt).
– Äußerungen im Zusammenhang mit Eifersucht (der Täter glaubt, dass das Opfer ihn ständig betrügt).
– Die Unvorhersehbarkeit des Verhaltens des Täters.
– Die Umkehrung der Schuld, indem die Verantwortung systematisch auf das Opfer übertragen wird.

Wenn sich das Opfer entschließt, Anzeige zu erstatten, können die “Offiziellen” (OHG-Stellen, Polizei, Anwalt) ihm nur bewusst machen, dass abgesehen von den letzten “klassischen” Gewalttaten das, was es erlitten hat und noch erleidet, die Verletzung seiner Freiheit und seiner Person von der Strafjustiz nicht berücksichtigt werden. Der Täter wird für einen Großteil des verursachten Leids straffrei bleiben.

Bei einer ersten Anzeige wegen häuslicher Gewalt wird das Strafrechtssystem das Verfahren höchstwahrscheinlich sistieren, was dem Täter die nötige Zeit verschafft, die Kontrolle über sein Opfer wiederzuerlangen, indem er die nicht strafrechtlich verurteilten Handlungen fortsetzt. Das Verfahren wird schließlich entweder von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht eingestellt, weil das Opfer das Vertrauen in ein System verliert. Dies insbesondere weil das Opfer aufgrund zum Schluss gelangt, dass das System es nicht vor dem Täter schützt, zumal das Opfer mit Einleitung eines Strafrechtsverfahrens sich einem Risiko aussetzt.

In diesem Newsletter geht es auch um:

– Lesungen des Monats

– KidsToo – what’s new?

Der Juli-Newsletter ist hier erhältlich.

Zwangskontrollen

Der Ursprung des Konzepts der Zwangskontrolle geht auf den Koreakrieg und die unverständliche “Kollaboration” amerikanischer Kriegsgefangener mit dem Feind zurück. Der Soziologe Albert Biderman entwickelte 1957 die nach ihm benannten Grundsätze, um die chinesischen und koreanischen Foltermethoden an amerikanischen Kriegsgefangenen während des Koreakriegs zu veranschaulichen. Diese Methoden sind:

a) Isolation des Opfers,
b) Monopolisierung der Wahrnehmung,
c) Erschöpfung herbeiführen,
d) Bedrohungen präsentieren,
e) Gelegentliche Nachsicht zeigen,
f) Die Allmacht und Allwissenheit des Entführers demonstrieren,
g) Erniedrigung des Opfers und
h) Dumme und unsinnige Handlungen verlangen.

Der Begriff “intimer Terrorismus” wurde 1996 von M.-P. Johnson im Zusammenhang mit der Sorgerechtsproblematik verwendet, wenn es sich bei häuslicher Gewalt nicht “nur” um situative Gewalt handelt.

Der strafrechtliche Ansatz in der Schweiz

In der Schweiz wird Gewalt in der Ehe und im häuslichen Umfeld im Strafgesetzbuch als isolierte Straftat behandelt und Kinder werden nicht berücksichtigt. Unser Strafrechtssystem will und kann den Käfig nicht sehen, in dem das Opfer und die Kinder vom Täter eingesperrt werden.
Außerdem sind die Konsequenzen für den Täter so gering (Einstellung des Strafverfahrens, Geldstrafe, eventuell Freiheitsentzug, aber in der Regel auf Bewährung) und so zeitversetzt (durch die Langsamkeit des Verfahrens), dass es sein Gefühl der Straflosigkeit verstärkt, während es für das Opfer eine Bestätigung der Allmacht und Allwissenheit des Täters ist (Punkt f) oben).

Der zivile Ansatz in der Schweiz

Das zivile “System” (Ziviljustiz und/oder KESB in erster Linie) tut das Gleiche und macht sich manchmal sogar zum Helfer des Täters, indem es den Käfig, in dem die Opfer gefangen sind, nicht berücksichtigen will (siehe Lektüre des Monats, “Unterstützungsangebote und Schutzmaßnahmen für Kinder, die Gewalt in der elterlichen Partnerschaft ausgesetzt sind”, S. 169-172). Das System erhält und fördert den Kontakt des Täters zu den Kindern und damit seine Kontrolle sowohl über die Kinder als auch über das erwachsene Opfer. Dieses Vorgehen auf zivilrechtlicher Ebene ist eine Missachtung der Istanbul-Konvention (Art. 31), die seit dem 1. April 2018 in der Schweiz in Kraft ist. Wenn das Opfer gegen diese Kontakte mit dem System argumentiert, beschuldigt das System es beispielsweise der Nicht-Elternschaft.

In diesem Newsletter geht es auch um:

– Lesungen des Monats

– KidsToo – what’s new?