Opferberatungsstelle Obwalden, Sarnen

Die Opferberatungsstelle bietet Unterstützung für Opfer von Straftaten gegen Leib und Leben. Opfer gemäss Opferhilfegesetz ist, wer durch eine Straftat in seiner körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar verletzt worden ist. Insbesondere kann dies der Fall sein nach:

  • Körperverletzung, häuslicher Gewalt, Tötungsversuch
  • Vergewaltigung, sexueller Nötigung
  • Schwerer oder mehrfacher Drohung, Nötigung
  • Freiheitsberaubung, Geiselnahme
  • Verkehrsunfall

Nicht jede Straftat kann Leistungen der Opferhilfe auslösen. Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung sind z.B. keine Straftaten im Sinne des Opferhilfegesetzes.

Unser Angebot in der Opferhilfe umfasst folgende Punkte:

  • Beratung und sozialpsychologische Begleitung von Opfern und Angehörigen nach einer Straftat
  • Vermittlung von juristischer, psychologischer und sozialer Unterstützung
  • Kostengutsprachen für juristische und psychologische Beratung
  • Kostengutsprache für Notunterkünfte, Hauspflege, Betreuung von Kindern usw.
  • Information und Unterstützung bei Gesuchen für einen Solidaritätsbeitrag von Opfern von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981 (Bundesgesetz AFZFG vom 1. April 2017)

Adresse:

Opferberatung
Dorfplatz 4
6060 Sarnen

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