Der Point du Jour ist eine Anlaufstelle für Frauen, die Opfer häuslicher Gewalt sind, mit oder ohne Kind(er), und die dringend ihre Wohnung verlassen müssen.

Die Dauer der Unterbringung im Rahmen des OHG beträgt maximal 31 Tage, wobei eine Verlängerung möglich ist, wenn beide Parteien einverstanden sind.

Um die finanzielle Sicherheit der Unterbringung zu gewährleisten, werden Personen in prekären Situationen über eine Vermittlungsstelle (OHG, SMZ, andere) aufgenommen.

Adresse:
Point du Jour
cp 668
1920 Martigny

Den Betroffenen bieten wir Zuhören, Informationen und Unterstützung an.
Unsere Organisation verfügt ebenfalls über ein Frauenhaus für Frauen und ihre Kinder, welche Sicherheit brauchen.

Adresse:
Rue de Lausanne 91
Case postale 538
1701 Fribourg

Jede Person, die durch eine Gewalttat in ihrer körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt wurde, kann nach dem Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) Hilfe erhalten, unabhängig davon, ob der Täter entdeckt wurde oder nicht oder ob er sich schuldhaft verhalten hat oder nicht.

Ehepartner, Kinder, Vater und Mutter sowie andere Personen, die mit dem Opfer in ähnlicher Weise verbunden sind, gelten als indirekte Opfer im Sinne desselben Gesetzes und erhalten ebenfalls Hilfe von den OHG-Stellen.

Dieses Gesetz stärkt die Stellung des Opfers im Strafverfahren. Um die Dienste einer OHG-Stelle in Anspruch zu nehmen, muss keine Strafanzeige erstattet werden.

Adresse:
Centre LAVI Yverdon
Rue de la Plaine 2
1400 Yverdon-les-Bains