Frauenhaus unf Beratungsstelle
Adresse:
Kontrollstrasse 12
2503 Biel/Bienne
Die Bildungsstelle Häusliche Gewalt bietet seit 2002 Fort- und Weiterbildungen sowie Präventions- und Vernetzungsarbeit an. Unser Ziel ist es, die berufsspezifischen Kompetenzen im Umgang mit häuslicher Gewalt zu erweitern. Wir richten uns an Schulen, Institutionen im Gesundheitsbereich, an Unternehmen, Sozialdienste, Polizeischulen, Ausbildungsinstitutionen für soziale, medizinische und pädagogische Berufe sowie an weitere involvierte Stellen und Berufsgruppen, wie zum Beispiel Gerichte sowie Ärztinnen und Ärzte.
Adresse:
Bildungsstelle Häusliche Gewalt
Postfach
6002 Luzern
Die Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz KOKES ist eine interkantonale Fach- und Direktorenkonferenz. Sie koordiniert die Zusammenarbeit der Kantone untereinander, mit dem Bund und nationalen Organisationen. Sie führt Fachtagungen durch, erhebt gesamtschweizerische Statistik-Zahlen und gibt fachliche Empfehlungen ab.
- die Behandlung und Koordination von Fragen des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie damit verwandter Fragen;
- die Förderung der Zusammenarbeit unter den Kantonen und mit dem Bund auf dem Gebiet des zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes;
- die Information und Dokumentation der Mitglieder;
- die Aus- und Weiterbildung von im zivilrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutz tätiger Personen
Adresse:
Werftestrasse 1
Case postale 2945
6002 Lucerne
Dem gemeinnützigen Verein «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» gehören schweizerische Nichtregierungs-Organisationen an, die sich für die Anerkennung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz einsetzen. Zur Hauptaufgabe des Netzwerks gehört die Berichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte in der Schweiz regelmässig überprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Umsetzung der Kinderrechtskonvention überwacht, in periodischen Berichten kommentiert und im Dialog mit Behörden und Organisationen thematisiert.
Adresse:
Bureau Réseau suisse des droits de l’enfant
c/o polsan AG
Effingerstrasse 2
CH-3011 Bern
Die Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) ist ein Informations- und Beratungsangebot für Personen, die von einer Massnahme des Kindes- oder des Erwachsenenschutzes betroffen sind. Unter anderem berät die Anlaufstelle Personen, die etwa Fragen zur Beistandschaft oder zu Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) oder des Gerichts haben.
Adresse:
KESCHA
Postfach 261
6330 Cham
Das Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von Gewalt betroffen sind. Sie erhalten unmittelbar und unkompliziert Hilfe und Beratung. Es steht aber auch Angehörigen, Vertrauens- und Fachpersonen offen. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich und auch anonym möglich.
Adresse:
Der Treffpunkt Berner Jura bietet dem Kind einen dritten, geschützten und sicheren Raum, um das Besuchsrecht auszuüben oder den Austausch von einem Elternteil zum anderen zu ermöglichen. Er ermöglicht es dem Kind, eine Beziehung zu dem Elternteil aufzubauen, zu bereichern und aufrechtzuerhalten, der seinen Alltag nicht mit ihm teilt. Der Treffpunkt ist ein Übergangsraum, in dem sich die Beziehungen verändern und entwickeln können, damit Begegnungen ohne Vermittler eines Tages möglich werden.
Adresse:
Grand Rue 16
2710 Tavannes
Der Treffpunkt ist ein Ort, an dem das Recht auf begleiteten Umgang ausgeübt wird, und bietet eine geschützte Umgebung, in der sich Kinder und Eltern, die Anspruch auf begleiteten Umgang haben, unter der Aufsicht und dem Schutz von Betreuungspersonal treffen können. Das Hauptziel des Treffpunkts besteht darin, die Beziehung zwischen Eltern und Kindern zu verbessern.
Die begleiteten Übergänge des Treffpunkts ist ein Angebot, das die Übergabe von Kindern während eines Besuchsrechts begleitet. Unter Aufsicht und in einer geschützten Umgebung können die Kinder von einem Elternteil zum anderen wechseln.
Adresse:
Paul-Robert-Weg 16
Chemin Paul-Robert 16
2502 Biel/Bienne
Für Kinder ist die Beziehung zu den Eltern von grosser Bedeutung. Nach einer Trennung oder Scheidung können Schwierigkeiten bei der Ausübung des vereinbarten Besuchsrechts auftreten. In solchen Fällen bietet der Begleitete Besuchstreff (BBT) Unterstützung. Der BBT richtet sich an Kinder im Alter von ca. sechs Monaten bis maximal 16 Jahre und deren Eltern.
Standorte:
Artergut, 8032 Zürich
Entlisberg, 8038 Zürich
Angebote
• Der BBT ist ein neutraler und sicherer Ort, an dem sich Kinder mit dem Elternteil treffen, bei dem sie nicht wohnen. Am BBT
nehmen gleichzeitig mehrere Kinder und ihre Eltern teil.
• Besuche von weiteren Verwandten sind aus Kapazitätsgründen nur in Ausnahmefällen nach vorgängiger Absprache möglich.
• Die BBTs finden in der schulergänzenden Betreuung des Kindergartens Inneres Lind statt. Es stehen viele Spielsachen und
Spielmöglichkeiten drinnen und draußen zur Verfügung.
• Der BBT wird von einer Fachperson und ihrem Team betreut. Wo nötig bieten sie Anregung und Hilfestellung für die Gestaltung
der gemeinsamen Zeit.
• Im BBT wird für Kinder und Eltern gekocht.
• Der BBT kann auch als neutraler Übergabeort genutzt werden (ohne Aufenthalt im Treff).
Adresse:
Kindergarten Inneres Lind
St. Georgenstrasse 59a
8400 Winterthur