Zivilgesellschaft als zentrale Akteurin
Die Istanbul-Konvention schreibt NGOs, Fachstellen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur_innen wichtige Rollen in der Umsetzung und im Monitoring zu. Ein Grossteil der Unterstützungsangebote und Schutzinstitutionen für Gewaltbetroffene in der Schweiz werden von Nichtregierungs- und Nonprofit-Organisationen getragen. Die Konvention verpflichtet die Schweiz dazu, diese Angebote zu fördern und mit ihnen zusammen zu arbeiten. Ebenfalls sind die NGOs und Fachstellen aufgrund ihrer Praxiserfahrungen die Hauptpartner_innen des Überwachungsorgans GREVIO, indem sie über die Situation in ihrem Land berichten.
Dem gemeinnützigen Verein «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» gehören schweizerische Nichtregierungs-Organisationen an, die sich für die Anerkennung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz einsetzen. Zur Hauptaufgabe des Netzwerks gehört die Berichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte in der Schweiz regelmässig überprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Umsetzung der Kinderrechtskonvention überwacht, in periodischen Berichten kommentiert und im Dialog mit Behörden und Organisationen thematisiert.
Adresse:
Bureau Réseau suisse des droits de l’enfant
c/o polsan AG
Effingerstrasse 2
CH-3011 Bern