Das Schweizer Institut für Gewaltfragen (SIfG) ist die Plattform für den seriösen und interdisziplinären Austausch rund um Gewalt, deren Prävention und damit verbundene Themen.

Seit unserer Gründung im Jahr 2009 fördern wir die Vernetzung von Praxis, Wissenschaft und Behörden – in der Schweiz und darüber hinaus. Wir regen zum Dialog an, stärken die Vernetzung und setzen gezielt Impulse für neue Perspektiven und erprobte Lösungsansätze.

Als gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Verein stehen wir für fachliche Kompetenz, Wissenstransfer, Praxisnähe und innovative Ansätze – stets unabhängig, vernetzt und engagiert.

 

Adresse:

SIfG
Schweizer Institut für Gewaltfragen
c/o MOJUGA Stiftung
Sennweidstrasse 1a
8608 Bubikon

Die Opferhilfe beider Basel bietet ein breites Beratungsspektrum für Opfer von Straftaten an. Gewaltdelikte passieren sowohl im häuslichen Umfeld, als auch im öffentlichen Raum, weshalb wir sehr darauf achten, Ihre individuellen Anliegen und Probleme zu erfassen, welche sich für Sie ganz persönlich daraus ergeben. Erfahrene Fachleute werden gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen suchen und Ihnen zur Seite stehen, wenn es darum geht, die Folgen einer Straftat zu bewältigen. Die Homepage bietet viele Informationen zu den spezialisierten Beratungen, die wir anbieten. Allen Beratungen gemeinsam sind folgende Angebote:
  • Persönliche oder telefonische Beratung sowie Chatberatung

  • Begleitung und Unterstützung im Strafverfahren

  • Beratung und Information zu medizinischen, sozialen, rechtlichen, psychologischen und versicherungstechnischen Fragen

  • Beratung in Krisensituationen

  • Begleitung zu medizinischer Untersuchung, Anzeigeerstattung und Gerichtsverhandlung

  • Unterstützung bei der Geltendmachung von Entschädigung/Genugtuung

  • Vermittlung von Fachpersonen (TherapeutInnen, AnwältInnen, ÄrztInnen).

  • Vermittlung von Notunterkünften bei Bedarf.

  • Vermittlung von finanziellen Leistungen gemäss Opferhilfegesetz

Beratung auch an der Kanonengasse 33 in Liestal, Basel-Landschaft.

Die Beratung durch die Opferhilfe beider Basel ist unentgeltlich und auf Wunsch anonym. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstehen der Schweigepflicht.

Adresse:
Opferhilfe beider Basel
Steinengraben 5
CH-4051 Bâle

 

Entre la peur, la honte ou le découragement, nous, victimes, avons parfois du mal à trouver les ressources nécessaires pour dénoncer ce que nous avons subi et nous reconstruire.

Imaginé et réalisé par une ancienne victime, ce site offre une large palette d’informations légales et pratiques, mais aussi de précieux témoignages d’autres victimes qui racontent leur histoire.

 

Association VPS

1260 Nyon

Wir beraten kostenlos und helfen vertraulich bei allen Formen von Gewalt gegen Frauen:

F-information est un espace à Genève pour soutenir les femmes* et familles dans la vie de tous les jours. Vous pouvez obtenir des  réponses dans les domaines professionnels, juridiques, psycho-sociaux au moyen de consultations individuelles, en faisant des bilans de compétences, en participant à l’une ou plusieurs de nos nombreuses activités collectives ou en consultant les documents de la bibliothèque Filigrane spécialisée sur les thèmes femme·xs, féminismes, genre, égalité.

F-information a mis en place une consultation juridique et sociale offrant un accueil spécifique et inconditionnel aux femmes* victimes de violences domestiques (CIVD).

a Récré Parentale est une association et une émission TV 100% suisse dédiée à l’éducation et la parentalité.

La Récré Parentale s’engage pour les parents pour que la vie familiale soit plus belle, plus facile, plus juste pour tous les membres de la famille.

Voici les 3 buts de notre institution :

Vertretung von Kindern und Jugendlichen durch unabhängige und qualifizierte Rechtsvertreterung.
Im Kinderanwaltschafts-Verzeichnis finden Sie qualifizierte Rechtsvertreter*innen des Kindes.

 

Adresse:

Heimatstrasse 25
8008 Zurich

Die Hauptaufgabe des OLEJ besteht darin, die Entwicklung der Situation von Kindern und Jugendlichen und der sie betreffenden öffentlichen Politik zu dokumentieren und zu verfolgen, um die Rechte des Kindes zu stärken und zukünftige Entwicklungen zu antizipieren.

Aufgaben:

 

Adresse:

Av. Tissot 2bis
1006 Lausanne

Zivilgesellschaft als zentrale Akteurin

Die Istanbul-Konvention schreibt NGOs, Fachstellen und anderen zivilgesellschaftlichen Akteur_innen wichtige Rollen in der Umsetzung und im Monitoring zu. Ein Grossteil der Unterstützungsangebote und Schutzinstitutionen für Gewaltbetroffene in der Schweiz werden von Nichtregierungs- und Nonprofit-Organisationen getragen. Die Konvention verpflichtet die Schweiz dazu, diese Angebote zu fördern und mit ihnen zusammen zu arbeiten. Ebenfalls sind die NGOs und Fachstellen aufgrund ihrer Praxiserfahrungen die Hauptpartner_innen des Überwachungsorgans GREVIO, indem sie über die Situation in ihrem Land berichten.

Dem gemeinnützigen Verein «Netzwerk Kinderrechte Schweiz» gehören schweizerische Nichtregierungs-Organisationen an, die sich für die Anerkennung und Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz einsetzen. Zur Hauptaufgabe des Netzwerks gehört die Berichterstattung an den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der die Fortschritte und Hindernisse bei der Verwirklichung der Kinderrechte in der Schweiz regelmässig überprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wird die Umsetzung der Kinderrechtskonvention überwacht, in periodischen Berichten kommentiert und im Dialog mit Behörden und Organisationen thematisiert.

 

Adresse:

Bureau Réseau suisse des droits de l’enfant

c/o polsan AG

Effingerstrasse 2

CH-3011 Bern