Violence domestique – ça avance sous la coupole!
Die Stiftung KidsToo begrüsst die Annahme der Motion Maret durch den Ständerat am 10. März 2026, die die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes zur Prävention, zum Schutz und zur Bekämpfung häuslicher Gewalt vorsieht. Dieser wichtige Entscheid stellt ein starkes politisches Signal zugunsten eines besseren Schutzes der Opfer und eines verstärkten Handelns gegenüber einem Phänomen dar, das weiterhin eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte darstellt.
Die Stiftung begrüsst insbesondere den geäusserten Willen, landesweite Mindeststandards einzuführen, insbesondere in den Bereichen Prävention, Opferschutz und Koordination zwischen den Behörden. Noch heute kann der Schutz für von häuslicher Gewalt betroffene Personen je nach Wohnkanton unterschiedlich ausfallen. Es ist entscheidend, dass alle Opfer – insbesondere Kinder – im ganzen Land ein gleichwertiges Schutzniveau erhalten.
Die Unabhängigkeit der Justiz darf nicht verhindern, dass
- Täterinnen und Täter von Gewalt tatsächlich strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden und
- ihre Möglichkeiten, den Opfern zu schaden, zivilrechtlich eingeschränkt werden, indem die elterliche Sorge der Täterinnen und Täter in Frage gestellt wird. Sorgerecht und persönliche Beziehungen zum Kind müssen sich am Wohl des Kindes und an seiner Entwicklung orientieren und nicht am Recht des Elternteils, der seine Pflichten nicht respektiert hat.
KidsToo erinnert daran, dass Kinder direkte oder indirekte Opfer häuslicher Gewalt sind. Das Aufwachsen in einem von Gewalt geprägten Umfeld hat tiefgreifende und langfristige Folgen für ihre Gesundheit, ihre Entwicklung und ihre Sicherheit. Jede Politik zur Prävention und Bekämpfung häuslicher Gewalt muss daher den Schutz und die Begleitung der betroffenen Kinder vollständig integrieren.
Die Stiftung ruft nun den Nationalrat auf, diesen Ansatz zu unterstützen und die Arbeiten fortzusetzen, um Prävention, Opferhilfe und die Koordination zwischen den beteiligten Akteuren zu stärken. Sie ist bereit, zu dieser Reflexion beizutragen, damit das künftige Rahmengesetz den Schutz von Kindern und Familien, die in der Schweiz von häuslicher Gewalt betroffen sind, konkret verbessert.
