Newsletter – November 2025
📢 Art. 55a StGB: gedacht als Schutz – in der Realität wirkt er zum Nachteil der Opfer
Der Artikel 55a des Strafgesetzbuches, eingeführt und 2020 revidiert, sollte eigentlich den Schutz von Opfern häuslicher Gewalt stärken.
Doch wenn man die Mechanismen häuslicher Gewalt kennt, wird schnell klar: Dieser Artikel erzielt das Gegenteil. Er eröffnet Täter*innen Möglichkeiten, Verfahren ohne echte Konsequenzen zu verlassen – und das selbst nach der Reform von 2020.
Genau dies analysieren wir ausführlich in der KidsToo-Newsletter – November 2025, der letzten Ausgabe des Jahres.
👉 Inhalt dieser Ausgabe:
• Wie Art. 55a StGB die Realität häuslicher Gewalt leugnet
• Warum er die Zwangskontrolle vollständig ignoriert
• Weshalb seine Anwendung im Widerspruch zur Istanbul-Konvention steht – insbesondere im Hinblick auf Kinder als Mitopfer
• Eine klare Übersicht über die mit häuslicher Gewalt verbundenen Straftatbestände im StGB
• Die problematischen Folgen: illusorische Stabilisierung, erleichterte Einstellung von Verfahren, fehlende Berücksichtigung von Gewaltmustern
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