{"id":5520,"date":"2024-07-10T23:40:00","date_gmt":"2024-07-10T21:40:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.kidstoo.ch\/?p=5520"},"modified":"2024-07-17T11:34:16","modified_gmt":"2024-07-17T09:34:16","slug":"2023-anzeige-erstatten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kidstoo.ch\/de\/2023-anzeige-erstatten\/","title":{"rendered":"2023 Anzeige erstatten"},"content":{"rendered":"\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Die Schwierigkeit nach Strafart, eine Anzeige zu erstatten, aus einem anderen Blickwinkel.<br>Einfluss des Alters, des Geschlechts der Tat-person und ihrer Beziehung zum Opfer von 2018 bis 2023<\/h2>\n\n\n\n<p>Der von KidsToo erstellte Bericht ist <a href=\"https:\/\/www.kidstoo.ch\/app\/uploads\/ViolDom_K2_2024_2_Detail_DE.pdf\" title=\"\">hier<\/a> abrufbar.<\/p>\n\n\n\n<h3 class=\"wp-block-heading\">Das Wichtigste in K\u00fcrze<\/h3>\n\n\n\n<p>W\u00e4hrend die Schwierigkeit, Anzeige zu erstatten, f\u00fcr Opfer h\u00e4uslicher Gewalt insgesamt um einen Faktor zwischen 2,9 und 3,25 zwischen 2018 und 2023 h\u00f6her ist als f\u00fcr Opfer &#8220;nicht h\u00e4uslicher&#8221; Gewalt, variiert sie stark zwischen den verschiedenen Arten von Straftaten, je nach Alterskategorie, Geschlecht des T\u00e4ters und der Art der Beziehung zum Opfer.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den beiden Straftaten, bei denen die Anzahl der T\u00e4ter eine Analyse f\u00fcr vollj\u00e4hrige T\u00e4ter und das Geschlecht des T\u00e4ters zul\u00e4sst, zeigt sich, dass es f\u00fcr das Opfer 6- bis 7-mal schwieriger ist, eine Anzeige zu erstatten, wenn der <strong>m\u00e4nnliche T\u00e4ter<\/strong> sein &#8220;<strong>Partner<\/strong>&#8221; ist, wenn es sich um &#8220;<strong>K\u00f6rperverletzung und T\u00e4tlichkeiten<\/strong>&#8221; handelt. Bei &#8220;<strong>Erpressung, Drohungen und N\u00f6tigung<\/strong>&#8221; steigt der Schwierigkeitsfaktor, Anzeige wegen h\u00e4uslicher Gewalt zu erstatten [SFAG], auf 10.<br>Wenn der T\u00e4ter ein &#8220;Ex-Partner&#8221; ist, liegt dieser SFAG nur zwischen 3 und 4 bzw. zwischen 4 und 5 f\u00fcr diese beiden Straftaten. Bei T\u00e4tern mit einer Beziehung des Typs &#8220;Sonstige[1] &#8221; liegt dieser SFAG etwa bei 5 bzw. zwischen 6 und 8.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den vollj\u00e4hrigen m\u00e4nnlichen und weiblichen T\u00e4tern ist das Bild fast identisch.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn die T\u00e4terin <strong>weiblich<\/strong> ist, hat das Opfer (in der Regel &#8220;das&#8221; Opfer) ihres &#8220;Partners&#8221; ein SFAG von 2 f\u00fcr die Delikte &#8220;K\u00f6rperverletzung und T\u00e4tlichkeit&#8221; und von 3 f\u00fcr die Delikte &#8220;Erpressung, Bedrohung, N\u00f6tigung&#8221;. Bei einer &#8220;Ex-Partner&#8221;-T\u00e4terin liegt das Verh\u00e4ltnis bei 1 bzw. 2.<br>Bei Opfern von &#8220;Sonstigen&#8221; T\u00e4terinnen liegen die SFAG bei 4,5 bzw. zwischen 6 und 8, also grob gesagt gleich hoch wie bei m\u00e4nnlichen &#8220;Sonstigen&#8221; T\u00e4tern.<\/p>\n\n\n\n<p>Bei den anderen Deliktarten weisen die berechneten SFAG aufgrund der geringen Anzahl minderj\u00e4hriger T\u00e4ter oder T\u00e4terinnen grosse Schwankungen auf und\/oder sind wenig oder nicht repr\u00e4sentativ.<br><strong>Im Folgenden werden nur die Faktoren dargestellt, die f\u00fcr die vollj\u00e4hrigen bzw. m\u00e4nnlichen T\u00e4ter f\u00fcr das Jahr 2023 berechnet wurden.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Bei den &#8220;<strong>Anderen Straftaten gegen die Freiheit<\/strong>&#8221; hat das Opfer eines &#8220;Ex-Partner&#8221;-T\u00e4ters einen SFAG von 2.2 (bzw. 5.1), aber einen SFAG von 6 (bzw. 10.5), wenn der T\u00e4ter der aktuelle &#8220;Partner&#8221; ist. F\u00fcr ein Opfer, das eine &#8220;Andere&#8221; Beziehung mit dem T\u00e4ter hat, betr\u00e4gt der SFAG 5.1 (bzw. 7.3).<\/p>\n\n\n\n<p>Bei Sexualdelikten (&#8220;<strong>Sexuelle Handlungen mit Kindern<\/strong>&#8220;, &#8220;S<strong>exuelle Handlungen mit Abh\u00e4ngigen<\/strong>&#8220;, &#8220;<strong>Sexuelle N\u00f6tigung, Vergewaltigung<\/strong>&#8221; und &#8220;<strong>Andere Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t<\/strong>&#8220;) sind die SFAG der <strong>Opfer von ihrem m\u00e4nnlichen &#8220;Partner&#8221;<\/strong> niedriger als die zuvor ermittelten Werte. In absteigender Reihenfolge liegen sie zwischen 9.2 f\u00fcr &#8220;Andere Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t&#8221;, 2.1 f\u00fcr &#8220;Sexuelle Handlungen mit Kindern&#8221;, 1.7 f\u00fcr &#8220;Sexuelle N\u00f6tigung, Vergewaltigung&#8221; und 1.2 f\u00fcr &#8220;Sexuelle Handlungen mit Abh\u00e4ngigen&#8221;.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der m\u00e4nnliche T\u00e4ter nur noch der &#8220;<strong>Ex-Partner<\/strong>&#8221; ist, betr\u00e4gt das SFAG f\u00fcr das Opfer 3,7 f\u00fcr &#8220;Andere Straftaten gegen die sexuelle Integrit\u00e4t&#8221; , 1,3 f\u00fcr &#8220;Sexuelle Handlungen mit Kindern&#8221;, 0,9 f\u00fcr &#8220;Sexuelle N\u00f6tigung, Vergewaltigung&#8221; und 0,7 f\u00fcr &#8220;Sexuelle Handlungen mit abh\u00e4ngigen Personen&#8221;.<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn man die Anzahl der T\u00e4ter mit den SFAG sch\u00e4tzt, die nach dem Geschlecht des T\u00e4ters und seiner Beziehung zum Opfer berechnet werden, machen m\u00e4nnliche T\u00e4ter 85 bis 90% der T\u00e4ter aus und nicht mehr &#8220;nur&#8221; 75%. Wenn man vereinfacht annimmt, dass einem m\u00e4nnlichen T\u00e4ter ein weibliches Opfer gegen\u00fcbersteht, sind 85 bis 90% der Opfer Frauen. Dies ist ein weiterer Hinweis darauf, dass h\u00e4usliche Gewalt von M\u00e4nnern gegen Frauen ausge\u00fcbt wird, und zwar noch eklatanter als von der PKS angegeben. Es ist zu hoffen, dass dies Politiker und Richter dazu veranlasst, die Gleichberechtigung der Geschlechter bei h\u00e4uslicher Gewalt nicht zu &#8220;missbrauchen&#8221; und zuzugeben, dass dies im Widerspruch zur Istanbul-Konvention steht, die seit dem 1. April 2018 in der Schweiz in Kraft ist.<\/p>\n\n\n\n<p>Wird die Anzahl Tatpersonen anhand der SFAG und unter Ber\u00fccksichtigung des Geschlechts der Tatperson und ihrer Beziehung mit dem Opfer gesch\u00e4tzt, machen die m\u00e4nnlichen Tatpersonen zwischen 85 und 90% aus und nicht mehr &#8220;nur&#8221; 75 %. Wenn zur Vereinfachung davon ausgegangen wird, dass einer m\u00e4nnlichen Tatperson ein weibliches Opfer gegen\u00fcbersteht, sind 85-90% der Opfer Frauen. Dies ist ein weite-rer Hinweis darauf, dass h\u00e4usliche Gewalt von M\u00e4nnern gegen Frauen ausge\u00fcbt wird, und zwar in noch eklatanterer Weise als von der PKS aufgef\u00fchrt. Es ist zu hoffen, dass Politiker und Richter dies dazu veranlasst, die Gleichberechtigung der Geschlechter bei h\u00e4uslicher Gewalt nicht zu &#8220;missbrauchen&#8221; und einzur\u00e4umen, dass dies im Widerspruch zur Istanbul-Konvention steht, die seit Mitte 2018 in der Schweiz in Kraft ist.<\/p>\n\n\n\n<p><a id=\"_ftn1\" href=\"#_ftnref1\">[1]<\/a> Die Kategorie &#8220;Andere&#8221; umfasst &#8220;Eltern, Elternersatz des Kindes&#8221; und &#8220;Andere famili\u00e4re Beziehungen&#8221;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Schwierigkeit nach Strafart, eine Anzeige zu erstatten, aus einem anderen Blickwinkel.Einfluss des Alters, des Geschlechts der Tat-person und ihrer Beziehung zum Opfer von 2018 bis 2023 Der von KidsToo erstellte Bericht ist hier abrufbar. 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